Öffentliche Stellungnahme zu Gerüchten in der Nail Branche
Seit einigen Wochen gibt es in der Nailbranche vielfache Gerüchte, die der Firma MAHA — THE NAIL COMPANY GmbH die Möglichkeit zur Teilnahme am fairen Wettbewerb des Marktes erschweren. Durch die Anzeige eines Mitbewerbers, die bundesweit an Landesbehörden verschickt wurde, ist unser Pulver-Flüssigkeitssystem wegen des lnhaltsstoffes Benzoyl Peroxide (kurz: BPO) in den Pulvern einseitig belastet worden. Es ist sachlich richtig, dass BPO in den Pulvern in äußerst geringer Dosierung als technischer Hilfsstoff, völlig unbedenklich für die Gesundheit, vorkommt. Zwar wurde BPO gleichzeitig mit einem anderen lnhaltsstoff, nämlich Hydrochinon [ HQ) als Inhaltsstoff für kosmetische Mittel durch EU-Gesetzgebung verboten. Dies geschah jedoch ersichtlich weil der Gesetzgeber zwar die Erforderlichkeit einer diesbezüglichen Ausnahmeregelung für Haarfärbemittel gesehen, die Problematik für Nagelverlängerungssysteme aber übersehen hat. Über die Gründe mag man hier spekulieren. Möglicherweise hat der Gesetzgeber Nagelverlängerungsprodukte bereits nicht als Kosmetika angesehen und demzufolge keine entsprechende Ausnahmeregelung für erforderlich gehalten; möglicherweise hat er die betreffenden Stoffe in Nagelverlängerungssystemen aber auch als sog. technische Hilfsstoffe angesehen, die nach der Kosmetikverordnung ohnehin zulässig sind. Der größte Vorwurf an den Gesetzgeber wäre wohl, ihm zu unterstellen, er hätte die Problematik nicht hinreichend durchdacht, denn ohne HQ ist für die gesamte Nailbranche das Modellieren bzw. Herstellen künstlicher Fingernägel nicht möglich; a l l e auf dem Markt angebotenen Systeme enthalten HQ in geringen Dosierungen. Da inzwischen auch andere Firmen durch öffentliche Bekanntmachung auf ein Pulver-Flüssigkeitssystem infolge der EU-Richtlinie für kosmetische Mittel verzichten und stattdessen als angeblich »sichere« Alternative ihre lichthärtenden Kunststoffe anbieten, entsteht der Eindruck, dass »Gele« im Gegensatz zu »Pulver-Flüssigkeit« im Lichte der Kosmetikverordnung vollständig unbedenklich seien. Dieser Eindruck ist unrichtig. Auch lichthärtende Gele enthalten HQ. Gesundheitlich unbedenklich sind beide Systeme. Es kann kein Zweifel daran be stehen, dass bei der Nagelverlängerung beide Stoffe (BPO und HQ) in den gegebenen Konzentrationen bei der professionellen Anwendung durch ausgebildete Naildesigner sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Denn bereits am 04.06.2002 hat das SCCNFP (Scientific Comitee on Cosmetics and Non-Food Products), der insofern zuständige wissenschaftliche Beirat der EU-Kommission, empfohlen, die genannten Stoffe bis zu einer festgelegten Höchstdosierung im Wege einer Ausnahmeregelung für die Nailbranche ebenfalls zuzulassen, da mögliche Gesundheitsgefährdungen nicht erkennbar seien. Die im Verkehr befindlichen Produkte der Firma MAHA - THE NAlL COMPANY GMBH entsprechen, wie auch die zur gewerblichen Anwendung vertriebenen Produkte der Mitbewerber, vollumfänglich der empfohlenen Regelung. Allerdings muss die Empfehlung des SCCNFP in einer erneuten Änderung der Kosmetikverordnung rechtstechnisch noch umgesetzt werden, um der gesamten Branche Rechtssicherheit zu geben. Die z. Zt. bestehende Gesetzeslage und die hieraus resultierenden Rechtsunsicherheit wurde von der anzeigenden Firma einseitig zu Lasten eines Produkts und einer Firma benutzt, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die Tatsache, dass sie selbst durch den HQ-Gehalt ihrer Produkte von der Problematik betroffen ist, wird dabei verschwiegen. Ohne die anstehende gesetzliche Regelung und bei unterstellter Anwendbarkeit der Kosmetikverordnung auf Produkte zur Nagelverlängerung würden auf einen Schlag sämtliche Arbeitsplätze der gesamten, professionellen Nailbranche (mit 100.000 sicher nicht zu hoch beziffert) vernichtet, ohne dass aus den betreffenden Produkten eine Gefahr für die Gesundheit hervorgeht. Ein solcher Einschnitt ist nicht zu rechtfertigen und nicht nur angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage unverantwortlich. In den USA arbeiten seit über 25 Jahren bis zu 90% (!) der Naildesigner mit dem Pulver-Flüssigkeitssystem. Von einem Sicherheits- bzw. Gesundheits-Risiko wurde (vor allem bei den heute technisch hoch entwickelten Produkten) in all den Jahren nichts bekannt, obwohl die dort üblichen Schadensforderungen im Falle einer nachweislichen Gesundheitsgefährdung Entschädigungsklagen in mehrfacher Millionenhöhe zur Folge hätten. Das Gefahrenpotential der beiden Stoffe BPO und HQ in den Produkten der Nailbranche lässt sich daran bemessen; es existiert nicht. Dies werden auch die deutschen Behörden zu berücksichtigen haben.
Hans Paulig MAHA - THE NAIL COMPANY GmbH